Leistungen
Wir bilden dich in den folgenden Fahrerlaubnis - Klassen aus:
Ausbildung Klasse B / BF17 / B96 /BE
Alter: 18 Jahre / 17 bei BF17
Hinweis: Einschluß der FE-Klassen L und AM
Ausbildung Klasse AM /A1 / A2 / A
Alter: 16 Jahre ab 2018 ab 15 Jahre
Hinweis: Kein Einschluß anderer FE-Klassen. Keine Probezeit.
Alter: 16 Jahre
Hinweis: Einschluß FE-Klasse AM
Alter:18 Jahre
Hinweis: Einschluß der FE-Klassen AM, A1. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur die praktische Prüfung vorgeschrieben.
Alter: 20 Jahre / 24 Jahre bei Direkteinstieg
Hinweis: Einschluß der FE-Klassen AM, A1, A2.Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die praktische Prüfung vorgeschrieben.
Hinweis: Du kannst dich zur Ausbildung der jeweiligen Fahrerlaubnis bereits 7 Monate vorher anmelden!
Aufbauseminar Fahranfänger ( ASF )
Einen Führerschein auf Probe erhält, wer erstmalig eine Fahrerlaubnis der Klasse A1, A2, A oder B erwirbt.
Für Fahranfänger in der Probezeit, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, wird von der Behörde ein Aufbauseminar angeordnet.
Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist notwendig, um den Führerschein zu behalten. Solltest du Teile des Seminars versäumen oder nicht an diesem Seminar teilnehmen, droht der Entzug deiner Fahrerlaubnis.
Das Aufbauseminar findet in einer Gruppe von 6 bis 12 Leuten statt. Das Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen a 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt. Eine Prüfung mußt du nicht ablegen. Ein speziell ausgebildeter Fahrlehrer leitet den Erfahrungsaustausch in der Gruppe. Das Seminar ist kein Theorie - Unterricht, sondern eher ein moderierter Kurs, in dem die Teilnehmer gemeinsam Probleme erkennen und Lösungen finden sollen.
Wenn du eine Anordnung zum Aufbauseminar hast, melde dich bitte umgehend an.
Fahreignungsseminar ( FES )
Seit 01. Mai 2014 ist es möglich, bei einem Punktestand bis zu fünf Punkten, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Im verkehrspädagogischen Teil besteht aus zwei Modulen a 90 Minuten. Es werden Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht sowie zum verkehrssicheren Verhalten durch einen speziell ausgebildeten Fahrlehrer vermittelt.
Im verkehrspsychologischen Teil umfaßt zwei Teilsitzungen zu je 75 Minuten. Hierbei wird das Fahrverhalten durch einen Verkehrspsychologen analysiert. Ziel ist, das Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit zu korrigieren. Punkte können nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden.
Bei Interesse, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.
Anmeldung
Telefon: 03971 -24 33 11 (AB)
Handy: 0172- 948 97 76 (bevorzugt per WhatsApp oder SMS)
E-Mail: Fahrschulekluger@aol.com (besser über Handy anmelden, danke)